Gewerbe- und Handwerksrecht
[12.03.2025]
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen über die Bestellung eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers
Bezirk 14 5 24-24 Werdau
Gemäß § 10 Abs. 2 des Gesetzes über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz – SchfHwG) in der derzeit geltenden Fassung gibt die Landesdirektion Sachsen nachfolgende Bestellung als bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bekannt:
Mit Wirkung vom 1. April 2025 wird Herr Schornsteinfegermeister Cornelius Theuring zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Bezirk 14 5 24-24 Werdau bestellt.
Der Bezirk 14 5 24-24 Werdau umfasst im Wesentlichen Straßenzüge der Stadt 08412 Werdau mit den OT Langenhessen und Leubnitz, Straßenzüge der Gemeinde 08496 Neumark mit den OT Schönbach und Reuth sowie der Gemeinde 08428 Langenbernsdorf. Auskünfte zur genauen Straßen- bzw. Grundstückszuordnung erteilt die Landesdirektion Sachsen.
Die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet, und endet daher mit Ablauf des 31. März 2032.
Der Betriebssitz des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Cornelius Theuring befindet sich: Crimmitschauer Straße 176 in 08412 Werdau.
Sie erreichen Herrn Cornelius Theuring unter:
Chemnitz, 12. März 2025
Landesdirektion Sachsen
gez. Peggy Hetzner
Sachbearbeiter
Mit Wirkung vom 1. April 2025 wird Herr Schornsteinfegermeister Cornelius Theuring zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Bezirk 14 5 24-24 Werdau bestellt.
Der Bezirk 14 5 24-24 Werdau umfasst im Wesentlichen Straßenzüge der Stadt 08412 Werdau mit den OT Langenhessen und Leubnitz, Straßenzüge der Gemeinde 08496 Neumark mit den OT Schönbach und Reuth sowie der Gemeinde 08428 Langenbernsdorf. Auskünfte zur genauen Straßen- bzw. Grundstückszuordnung erteilt die Landesdirektion Sachsen.
Die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet, und endet daher mit Ablauf des 31. März 2032.
Der Betriebssitz des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Cornelius Theuring befindet sich: Crimmitschauer Straße 176 in 08412 Werdau.
Sie erreichen Herrn Cornelius Theuring unter:
Telefon: | 03761-76 28 210 |
Fax: | 03761-76 28 211 |
Mobil | 0173-39 11 819 |
Email: | schornsteinfeger-theuring@t-online.de |
Chemnitz, 12. März 2025
Landesdirektion Sachsen
gez. Peggy Hetzner
Sachbearbeiter