Energie
[14.03.2025] [C32-0522/1699]
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen
nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) über das Ergebnis der standortbezogenen Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht für das Änderungsvorhaben der Envia Mitteldeutsche Energie AG
110-kV-Neuanbindung Umspannwerk Burgstädt
Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 9 i.V.m. § 7 UVPG
Gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323) geändert worden ist, wird Folgendes bekannt gemacht:
Die Envia Mitteldeutsche Energie AG, hat mit Schreiben vom 5. November 2024 für das Vorhaben „110-kV-Neuanbindung Umspannwerk Burgstädt“ einen Antrag auf standort-bezogene Vorprüfung nach §§ 9 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2, 7 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung gestellt.
Das Vorhaben liegt im Landkreis Mittelsachsen in der Stadt Burgstädt.
Die Landesdirektion Sachsen hat für dieses Vorhaben zur Feststellung der Notwendig-keit einer Umweltverträglichkeitsprüfung eine standortbezogene Vorprüfung des Einzel-falls durchgeführt. Nach § 7 Absatz 2 UVPG wird die standortbezogene Vorprüfung als überschlägige Prüfung in zwei Stufen durchgeführt. Die erste Prüfungsstufe hat erge-ben, dass für das Vorhaben keine besonderen örtlichen Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 3.2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung aufgeführ-ten Schutzkriterien vorliegen. Damit hat sich die Pflicht zur Durchführung der zweiten Prüfungsstufe gemäß § 7 Absatz 2 Satz 4 des Gesetzes über die Umweltverträglich-keitsprüfung erübrigt.
Die Feststellung über die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht selbständig anfechtbar (§ 5 Abs. 3 UVPG).
Die entscheidungserheblichen Unterlagen sind gemäß den Bestimmungen des sächsi-schen Umweltinformationsgesetzes vom 1. Juni 2006 (SächsGVBl. S. 146), das zuletzt durch Art. 2 Abs. 10 des Gesetzes vom 19. August 2022 (SächsGVBl. S. 486) geändert worden ist, in der Landesdirektion Sachsen, Referat 32 C, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz, auf Antrag zugänglich.
Die Bekanntmachung erfolgt auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter der Rubrik Infrastruktur Energie und im UVP-Portal der Länder unter https://www.uvp-verbund.de.
Chemnitz, 4. März 2025
Landesdirektion Sachsen
Keune
Referatsleiter Planfeststellung