Kommunalwesen
[27.03.2025] [20-2217/161/7]
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen über die Genehmigung der Satzung zur 3. Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes „Gasversorgung in Südsachsen“
Vom 11. März 2025
Die Landesdirektion Sachsen hat mit Bescheid vom 5. März 2025 auf der Grundlage von § 61 Absatz 1 in Verbindung mit § 26 Absatz 3 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. April 2019 (SächsGVBl. S. 270), das durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9. Februar 2022 (SächsGVBl. S. 134) geändert worden ist, die von der Verbandsversammlung am
6. November 2024 beschlossene Satzung zur 3. Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes „Gasversorgung in Südsachsen“ genehmigt.
Die Satzung zur 3. Änderung der Verbandssatzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung und der Satzung im Sächsischen Amtsblatt in Kraft.
Chemnitz, den 11. März 2025
6. November 2024 beschlossene Satzung zur 3. Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes „Gasversorgung in Südsachsen“ genehmigt.
Die Satzung zur 3. Änderung der Verbandssatzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung und der Satzung im Sächsischen Amtsblatt in Kraft.
Chemnitz, den 11. März 2025
Landesdirektion Sachsen
Caspar
Referatsleiter
Caspar
Referatsleiter