Energie
[28.03.2025] [32-0522/1726]
Bekanntgabe der Landesdirektion Sachsen nach § 5 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben
„Errichtung und Betrieb von zwei Gasanschlussleitungen zum Gas- und Dampfturbinenkraftwerk Schwarze Pumpe“
Vom 28. März 2025
Diese Bekanntgabe erfolgt gemäß § 5 Absatz 2 Sätze 1 bis 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323) geändert worden ist.
Die LEAG Clean Power GmbH hat bei der Landesdirektion Sachsen mit Schreiben vom 13. Dezember 2024 die Feststellung beantragt, ob für das geplante Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
Das Vorhaben „Errichtung und Betrieb von zwei Gasanschlussleitungen zum Gas- und Dampfturbinenkraftwerk Schwarze Pumpe“ in der Gemeinde Spreetal im Landkreis Bautzen fällt in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Dementsprechend hat die Landesdirektion Sachsen eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls vorgenommen
Die LEAG Clean Power GmbH beabsichtigt am Standort Schwarze Pumpe die Errichtung und den Betrieb eines Gas- und Dampfturbinenkraftwerks. Um das Kraftwerk mit Brennstoff zu versorgen sollen zwei – im Wesentlichen parallel verlaufende- Gasanschlussleitungen gebaut werden. Die beiden Leitungen sollen vom Netzknoten Schwarze Pumpe über eine Länge von etwa 1,1 km bis zur neu geplanten Gasdruckregel- und Messanlage des Gas- und Dampfturbinenkraftwerkes verlaufen. Beide Leitungen verlaufen überwiegend auf einer stillgelegten Ferngasleitungstrasse.
Im Rahmen dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Vorhaben hat keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf die Umweltschutzgüter, die nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Für diese Einschätzung sind folgende wesentliche Gründe maßgebend:
Die entscheidungsrelevanten Unterlagen sind der Öffentlichkeit in der Landesdirektion Sachsen, Referat 32, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden zugänglich.
Dresden, den 28. März 2025
Die LEAG Clean Power GmbH hat bei der Landesdirektion Sachsen mit Schreiben vom 13. Dezember 2024 die Feststellung beantragt, ob für das geplante Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
Das Vorhaben „Errichtung und Betrieb von zwei Gasanschlussleitungen zum Gas- und Dampfturbinenkraftwerk Schwarze Pumpe“ in der Gemeinde Spreetal im Landkreis Bautzen fällt in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Dementsprechend hat die Landesdirektion Sachsen eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls vorgenommen
Die LEAG Clean Power GmbH beabsichtigt am Standort Schwarze Pumpe die Errichtung und den Betrieb eines Gas- und Dampfturbinenkraftwerks. Um das Kraftwerk mit Brennstoff zu versorgen sollen zwei – im Wesentlichen parallel verlaufende- Gasanschlussleitungen gebaut werden. Die beiden Leitungen sollen vom Netzknoten Schwarze Pumpe über eine Länge von etwa 1,1 km bis zur neu geplanten Gasdruckregel- und Messanlage des Gas- und Dampfturbinenkraftwerkes verlaufen. Beide Leitungen verlaufen überwiegend auf einer stillgelegten Ferngasleitungstrasse.
Im Rahmen dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Vorhaben hat keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf die Umweltschutzgüter, die nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Für diese Einschätzung sind folgende wesentliche Gründe maßgebend:
- die punktuelle und unerhebliche Größe und Ausgestaltung der Maßnahme,
- die Reversibilität und geringe Dauer der baubedingten Auswirkungen,
- die unerhebliche Nutzung natürlicher Ressourcen, insbesondere Fläche, Boden, Wasser, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt,
- die unerheblichen Risiken für die menschliche Gesundheit.
Die entscheidungsrelevanten Unterlagen sind der Öffentlichkeit in der Landesdirektion Sachsen, Referat 32, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden zugänglich.
Dresden, den 28. März 2025
Landesdirektion Sachsen
Keune
Referatsleiter Planfeststellung
Keune
Referatsleiter Planfeststellung