Industrieemissionen
Vollzug der Industrieemissionsrichtlinie (2010/75/EU) an der Landesdirektion Sachsen
Die Industrieemissionsrichtlinie (IE-RL) ist eine EU-Richtlinie mit Regelungen zur Genehmigung, zum Betrieb, zur Überwachung und zur Stilllegung von Industrieanlagen in der Europäischen Union. Sie basiert auf einem Vorschlag der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2007 und wurde vom Europäischen Rat und Europäischen Parlament im Jahr 2010 verabschiedet. Die Richtlinie wurde zwischenzeitlich in bundesdeutsches Recht umgesetzt.
Die Richtlinie regelt die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung infolge industrieller Tätigkeiten. Die Regelungen gelten für immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen die im Anhang 1 der 4. BImschV in der Spalte d mit „E“ gekennzeichnet sind, für ausgewählte Deponien, eigenständig betriebene Industrieabwasserbehandlungsanlagen sowie ausgewählte Industrieabwassereinleitungen. Mit der IE-RL wurden strengere Vorgaben für die Überwachung dieser sogenannten IED-Anlagen und Gewässerbenutzungen eingeführt. Die Überwachung hat danach zukünftig europaweit nach einheitlichen und systematischen Vorgaben zu erfolgen. Abfall-, Immissionsschutz- und Wasserbehörden haben hierzu eng zusammenzuarbeiten.
Nach den einschlägigen Regelungen sind Anlagen alle ein bis drei Jahre vor Ort zu überwachen. Das konkrete Überwachungsintervall ergibt sich aus der systematischen Bewertung der Umweltrisiken, die vom Betrieb der jeweiligen Anlage ausgehen. Im Rahmen der Überwachung überprüft die Landesdirektion Sachsen, ob die Betreiber die rechtlichen Anforderungen und die Auflagen, unter denen die Anlagen genehmigt wurden, einhalten.
Zu den Ergebnissen der Vor-Ort-Besichtigungen der in ihrer Zuständigkeit liegenden Anlagen erstellt die Landesdirektion Sachsen Berichte. Die Berichte (Kurzversion) der jeweils letzten zwei Überwachungszyklen mit den relevanten Feststellungen über die Einhaltung der Genehmigungsanforderungen und der Nebenbestimmungen sowie der Schlussfolgerungen, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind, können Sie über diese Seite abrufen. Die vollständigen Überwachungsberichte können nach den Vorschriften über den Zugang von Umweltinformationen (SächsUIG) zugänglich gemacht werden. Anträge hierzu sind zu richten an die Landesdirektion Sachsen, Abteilung Umweltschutz, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz oder an post@lds.sachsen.de, Betreff: Auskunftsersuchen IE-Anlage.
Betreiber von immissionsschutzrechtlich relevanten IED-Anlagen haben der Überwachungsbehörde in regelmäßigen Abständen anlagenbezogene Emissionsdaten vorzulegen. Ergebnisse der Überwachung der Emissionen, die bei der Landesdirektion Sachsen vorliegen, können ebenfalls nach den Vorschriften über den Zugang von Umweltinformationen (SächsUIG) zugänglich gemacht werden. Anträge sind ebenfalls an die Landesdirektion Sachsen, Abteilung Umweltschutz, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz oder an post@lds.sachsen.de zu richten, Betreff: Auskunftsersuchen IE-Anlage.
Die Richtlinie regelt die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung infolge industrieller Tätigkeiten. Die Regelungen gelten für immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen die im Anhang 1 der 4. BImschV in der Spalte d mit „E“ gekennzeichnet sind, für ausgewählte Deponien, eigenständig betriebene Industrieabwasserbehandlungsanlagen sowie ausgewählte Industrieabwassereinleitungen. Mit der IE-RL wurden strengere Vorgaben für die Überwachung dieser sogenannten IED-Anlagen und Gewässerbenutzungen eingeführt. Die Überwachung hat danach zukünftig europaweit nach einheitlichen und systematischen Vorgaben zu erfolgen. Abfall-, Immissionsschutz- und Wasserbehörden haben hierzu eng zusammenzuarbeiten.
Nach den einschlägigen Regelungen sind Anlagen alle ein bis drei Jahre vor Ort zu überwachen. Das konkrete Überwachungsintervall ergibt sich aus der systematischen Bewertung der Umweltrisiken, die vom Betrieb der jeweiligen Anlage ausgehen. Im Rahmen der Überwachung überprüft die Landesdirektion Sachsen, ob die Betreiber die rechtlichen Anforderungen und die Auflagen, unter denen die Anlagen genehmigt wurden, einhalten.
Zu den Ergebnissen der Vor-Ort-Besichtigungen der in ihrer Zuständigkeit liegenden Anlagen erstellt die Landesdirektion Sachsen Berichte. Die Berichte (Kurzversion) der jeweils letzten zwei Überwachungszyklen mit den relevanten Feststellungen über die Einhaltung der Genehmigungsanforderungen und der Nebenbestimmungen sowie der Schlussfolgerungen, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind, können Sie über diese Seite abrufen. Die vollständigen Überwachungsberichte können nach den Vorschriften über den Zugang von Umweltinformationen (SächsUIG) zugänglich gemacht werden. Anträge hierzu sind zu richten an die Landesdirektion Sachsen, Abteilung Umweltschutz, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz oder an post@lds.sachsen.de, Betreff: Auskunftsersuchen IE-Anlage.
Betreiber von immissionsschutzrechtlich relevanten IED-Anlagen haben der Überwachungsbehörde in regelmäßigen Abständen anlagenbezogene Emissionsdaten vorzulegen. Ergebnisse der Überwachung der Emissionen, die bei der Landesdirektion Sachsen vorliegen, können ebenfalls nach den Vorschriften über den Zugang von Umweltinformationen (SächsUIG) zugänglich gemacht werden. Anträge sind ebenfalls an die Landesdirektion Sachsen, Abteilung Umweltschutz, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz oder an post@lds.sachsen.de zu richten, Betreff: Auskunftsersuchen IE-Anlage.