Infrastruktur
Förderung der interregionalen und grenzübergreifenden Zusammenarbeit sowie des Europagedankens (RL Internationale Zusammenarbeit vom 28. Februar 2019)
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Kontakt
Isabell SchafferTel.: 0371 532 - 1315
E-Mail: isabell.schaffer@lds.sachsen.de
Ziel
Förderung von Projekten
- zur Unterstützung und Intensivierung der grenzübergreifenden
Zusammenarbeit, - zur Unterstützung der interregionalen Zusammenarbeit,
- zur Verbreitung des Europagedankens,
- Unterstützung und Weiterentwicklung neuer bi- bzw. trinationaler Kooperationsformen mit der Republik Polen und der Tschechischen Republik (Zukunftsregion)
- Module der dezentralen Öffentlichkeitsarbeit der EUROPE DIRECT Informationszentren (EDIC)
Laufzeit
unbefristetGegenstand
Projekte können unter anderem sein:
- Erfahrungsaustausche,
- Informationsveranstaltungen,
- Kultur- und Sportveranstaltungen,
- Begegnungen und Exkursionen von Kinder-, Schüler und Jugendgruppen
- Erstellung von Informationsmaterial
- Sprachcamps und Sprachkurse
(Deutsch, Polnisch, Tschechisch, Sorbisch) - Exkursionen
(Berlin, Straßburg, Brüssel, Luxemburg)
Voraussetzungen
Zuwendungsempfänger können je nach Förderbereich sein:
- eingetragene gemeinnützige Vereine,
- freie Träger,
- sächsische Kommunalgemeinschaften der Euroregionen,
- Gemeinden und Landkreise sowie deren rechtsfähige Zusammenschlüsse,
- gemeinnützige Stiftungen,
- gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung (gGmbH’s),
- staatlich anerkannte Religionsgemeinschaften,
- Krankenhäuser,
- Handwerkskammern,
- Industrie- und Handelskammern,
- Europäische Verbünde für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ)
Bitte beachten Sie die Fördersätze zu den Projekten.
Antragsfristen
- Förderanträge für Projekte
- sollten bis 28. Februar für das Kalenderjahr, mindestens jedoch zwei Monate vor dem geplanten Beginn des Vorhabens eingereicht werden.
Beispiel:
Projekte, für die spätestens am 1. März Verträge geschlossen werden sollen, müssen bereits bis 1. Januar beantragt werden.
- sollten bis 28. Februar für das Kalenderjahr, mindestens jedoch zwei Monate vor dem geplanten Beginn des Vorhabens eingereicht werden.
- Für die EUROPE DIRECT Informationszentren (EDIC) gelten gesonderte Regelungen
weitere einzureichende Unterlagen
- Projektbeschreibung,
- Ausgaben- und Finanzierungsplan,
- bei Vereinen, Stiftungen und gGmbH‘s:
Satzung, aktuelle Gemeinnützigkeitsbescheinigung des Finanzamtes, - bei Vereinen zusätzlich noch den aktuellen Vereinsregisterauszug
Rechtsgrundlagen