Inneres, Soziales und Gesundheit
Förderung Musikschulen
Ziel
Förderung der Planung und Organisation der Arbeit von Musikschulen, zusätzlicher Musikunterricht im instrumentalen und vocalen Bereich;die Fähigkeit, Begabungen frühzeitig zu erkennen und zu fördern;
Beratung von Musikschulen etc.
Laufzeit
unbefristetGegenstand
Förderung der Arbeit von Musikschulen sowie begabtere Schüler
Voraussetzungen
Anträge stellen können:
- Landkreise,
- Gemeinden oder Gemeindeverbände,
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts,
- der Verband deutscher Musikschulen Landesverband Sachsen e.V.,
- gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts als Träger von Musikschulen
Antragsfristen
Anträge auf Förderung können gemäß FörderRL zu folgenden Terminen eingereicht werden:
- Personalausgabenzuschuss
bis 30. November eines Jahres für das folgende Jahr - Maßnahmen der Qualitätssicherung
bis 30. November eines Jahres für das folgende Jahr - Innovative Projekte
bis 30. November eines Jahres für das folgende Jahr - Begabtenförderung - Anträge auf Förderung
ab 1. August bis zum 30. Juni.
Rechtsgrundlagen
§ 44, Sächsische Haushaltsordnung (SäHO)(Zuwendungen, Verwaltung von Mitteln oder Vermögensgegenständen)
FörderRL Musikschulen/Kulturelle Bildung
(Förderrichtlinie "Musikschulen" des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst)
Besonderheiten im Verfahrensablauf
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