Inneres, Soziales und Gesundheit
Landeszuschuss für Heime und Betreuungsangebote an Förderschulen
Unterstützung von Schulern mit Beeinträchtigung einer oder mehrerer physischer oder psychischer Funktionen, insbesondere die Zusammenarbeit mit Förderschulen
unbefristet
Betriebskostenzuschuss je Einrichtungsart u. Dauer i. H. von 1.330 € bis max. 4.811 €
§ 1 Abs. 1 u. 2 SächsFöSchulBetrVO
jährlich bis 01.05.
weitere einzureichende Unterlagen
§ 13 Abs. 2 u. § 16 Abs. 2 u. 3 SchulG i.V.m. § 12 SächsFöSchulBetrVO
Besonderheiten im Verfahrensablauf