Zuwendungen für die Gemeinden zu notwendigen Beschaffungen und Baumaßnahmen zur Erfüllung der ihnen auf dem Gebiet des abwehrenden Brandschutzes und der technischen Hilfe obliegenden Aufgaben.
unbegrenzt
Ausrüstungsgegenstände und Feuerwehrfahrzeuge, Dienstkleidung, Schutzkleidung und persönliche Schutzausrüstung, Errichtung und Einrichtung von Feuerwehrhäusern und Feuerwachen mit Nebenanlagen eisnchl. Erwerb, Um- und Ausbau von Gebäuden für Feuerwehrzwecke, Beschaffung und Einbau von Fernmeldeeinrichtungen, Errichtung und Einrichtung feuerwehrtechnischer Zentren, Errichtung von Löschwasserentnahmestellen, Umbau, Erweiterung oder Neubau von Leitstellen
Zuwendungsempfänger sind die Gemeinden, Zweckverbände und Landkreise im Freistaat Sachsen. Zuwendungsvoraussetzungen sind in Nummer 4 FRFw geregelt.
weitere einzureichende Unterlagen
Gemeindewirtschaftliche Stellungnahme,
Stellungnahme Kreisbrandmeister,
DIN für Feuerwehrfahrzeug und feuerwehrtechnische Ausrüstung
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Feuerwehrwesens (Förderrichtlinie Feuerwehrwesen – FRFw
Besonderheiten im Verfahrensablauf
Beantragung erst bei zuwendungsfähigen Gesamtausgaben über 5000 Euro möglich.