Inneres, Soziales und Gesundheit
Verbraucherinsolvenz
Ziel
Gewährung von Zuwendungen für Angebote in der VerbraucherinsolvenzberatungLaufzeit
3 JahreGegenstand
Personal- und Sachausgaben der geeigneten Stellen im Sinne von § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsOVoraussetzungen
Anerkennung als geeignete Stelle im Sinne von § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO durch die in Sachsen zuständige BehördeAntragsfristen
Bewerbung um die Förderung einer Beratungseinheit innerhalb eines Interessenbekundungsverfahrens in einem dreijährigen Zyklus (aktuell 2023 - 2025)weitere Antragsunterlagen
Rechtsgrundlagen
§ 44 SäHORL des SMS zur Förderung von Trägern anerkannter Stellen in der Verbraucherinsolvenzberatung
Besonderheiten im Verfahrensablauf
Investitionen (Gegenstände mit einer Nutzungsdauer von über 1 Jahr) werden bis zu insgesamt 1.000,00 EUR netto pro Haushaltsjahr als förderfähig bewertet.