Förderung
[29.01.2025]
Sechs Förderbereiche
Grundlage unserer Fördermaßnahmen ist die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung zur Förderung der Chancengleichheit und zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt (Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit) vom 23. Juli 2021
Weiteres dazu finden Sie auf dem Förderportal der Landesdirektion Sachsen ...
Begleitschreiben zum neuen Förderbereich "Vorhaben der kategorienübergreifenden Antidiskriminierungsarbeit" (pdf-File, 781KB)
Mit dem 1. Januar 2025 ist im Freistaat Sachsen eine vorläufige Haushalts- und Wirtschaftsführung in Kraft getreten. Aufgrund der aktuellen Haushaltssituation können derzeit keine Anträge auf Förderung von Existenzgründungen von Frauen im ländlichen Raum der Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit (Abschnitt A Ziffer II Nr.1.c) angenommen werden. Über die Wiederaufnahme des Bewilligungsgeschehens wird an dieser Stelle informiert.
Mit dem 1. Januar 2025 ist im Freistaat Sachsen eine vorläufige Haushalts- und Wirtschaftsführung in Kraft getreten. Aufgrund der aktuellen Haushaltssituation können derzeit keine Anträge auf Förderung von Existenzgründungen von Frauen im ländlichen Raum der Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit (Abschnitt A Ziffer II Nr.1.c) angenommen werden. Über die Wiederaufnahme des Bewilligungsgeschehens wird an dieser Stelle informiert.