Abteilung Infrastruktur
Touristische Infrastruktur am Fichtelberg kann modernisiert werden
Im Sechserpack nach oben
Der Tourismus im Erzgebirge braucht eine Infrastruktur, für Wintersportler ebenso wie für Wanderlustige im Sommer. Während in Tschechien am Keilberg in den letzten Jahren viele neu gebaute Pisten und Lifte für wachsende Attraktivität sorgen, hat es seit den 1990er-Jahren auf deutscher Seite, am Fichtelberg, keine Modernisierung mehr gegeben.
René Lötzsch aus Oberwiesenthal wollte das ändern. Nach dreijähriger Planung reichte er im September 2014 bei der Landesdirektion Sachsen einen Antrag zum Bau eines Sechser-Sessellifts mit Berg- und Talstation ein. Die neue Anlage soll den alten Doppelschlepplift auf nördlicher Seite an der Himmelsleiter ersetzen und ganzjährig Touristen an den Fichtelberg locken. Das Vorhaben hat Konfliktpotenzial. Nahe dem Berg, an der deutsch-tschechischen Grenze, stehen Landschaft, Vögel und Trinkwasserreservoire unter strengem Schutz.
Das zuständige Referat der LDS musste klären, ob und unter welchen Bedingungen gebaut werden darf: Ein Planfeststellungsverfahren wurde eröffnet. Mit diesem Verwaltungsverfahren können Seilbahnen rechtssicher genehmigt werden, aber ebenso der Bau und die Änderung von Straßen, Leitungs- und Energieanlagen, schienengebundenen Verkehrswegen sowie von Flughäfen und Verkehrslandeplätzen.
Wer wie Lötzsch einen Antrag stellt, muss sein Vorhaben bereits fachlich durchgeplant haben: Wo soll was und wie gebaut werden? Welche Kommunen und Privatpersonen sind betroffen? Wo und wie soll Ausgleich geschaffen werden, wenn in die Natur oder privates Eigentum eingegriffen werden muss?
Der geplante Sessellift am Fichtelberg soll in einer Waldschneise errichtet werden, die dafür seit vielen Jahren freigehalten wird und in der bisher ein alter Doppelschlepplift sein Werk verrichtet. Darüber hinaus sind die Erweiterung von Skipisten sowie die Errichtung von Beschneiungsanlagen geplant. Auf der Trasse der ehemaligen Rennrodelstrecke können künftig Touristen im Sommer eine Radstrecke nutzen und im Winter rodeln. Das alles braucht gut durchdachte und ausreichende Ausgleichsmaßnahmen: So sollen nicht nur der alte Doppelschlepplift zurückgebaut und die Bauflächen entsiegelt, sondern auch zwei bisher genutzte Skipisten aufgegeben werden. Bei Gelenau und Hammerunterwiesenthal soll Wald aufgeforstet, am Fichtelberg selbst Moore renaturiert werden – alles, um den modernen Sechser-Sessellift bauen zu können.
Für eine solche Planfeststellung braucht die Landesdirektion Stellungnahmen von Fachleuten. Der eingereichte Antrag wurde deshalb an die Träger öffentlicher Belange weitergeleitet. Dazu zählen Bundes- und Landesbehörden, Unternehmen wie Energieversorger, Wasserwerke, die Post, die Bahn oder Betreiber von Telekommunikationsnetzwerken, Träger von Feuerwehr und Rettungsdienst sowie die anerkannten Naturschutzvereinigungen. Zusätzlich wurden in den betroffenen Kommunen die Unterlagen öffentlich ausgelegt. Damit erhalten auch vom Vorhaben eventuell betroffene Privatpersonen die Möglichkeit, sich umfassend zu informieren und Einwendungen einzureichen.
Beim Sessellift an der Himmelsleiter sah die untere Wasserbehörde in Bezug auf das Trinkwasserschutzgebiet an der Talsperre Cranzahl Probleme. René Lötzsch musste nacharbeiten. „Wir wollten auch ganz persönlich unserer Verantwortung für die Natur gerecht werden und einen Kompromiss zugunsten des Tourismus finden“, sagt der Oberwiesenthaler rückblickend. Eine aufwendige Umplanung folgte. „Um eine Karte zu erstellen, mussten zum Beispiel ein ganzes Jahr lang Flora und Fauna beobachtet werden“, erinnert sich Lötzsch. Die Talstation des Sessellifts wurde mit Blick auf den Natur- und Trinkwasserschutz planerisch verkleinert und auf die Stellungnahmen abgestimmt. Drei Jahre vergingen, ehe der Oberwiesenthaler die überarbeiteten Unterlagen der Landesdirektion wieder vorlegen konnte.
Die geänderte Planung durchlief noch einmal die Runde der Prüfung durch die Träger öffentlicher Belange und Bürger und Bürgerinnen. Dann folgte ein Erörterungstermin, an dem sich Einwender, der Antragsteller und die Träger öffentlicher Belange beteiligten. Einzelheiten konnten hier direkt erläutert und geklärt werden.
Im Oktober 2020 schließlich konnte die Landesdirektion die Genehmigung für den Sesselliftbau am Fichtelberg erteilen. Der Planfeststellungsbeschluss umfasst 150 Seiten. Weil niemand gegen diesen Beschluss klagte, wurde der Plan im Dezember 2020 rechtskräftig: Lötzsch darf bauen. Doch dabei soll es nicht bleiben. Der Oberwiesenthaler hat schon einen neuen Antrag eingereicht: Am Kleinen Fichtelberg plant er einen Achter-Sessellift.
[Referat Planfeststellung]
René Lötzsch aus Oberwiesenthal wollte das ändern. Nach dreijähriger Planung reichte er im September 2014 bei der Landesdirektion Sachsen einen Antrag zum Bau eines Sechser-Sessellifts mit Berg- und Talstation ein. Die neue Anlage soll den alten Doppelschlepplift auf nördlicher Seite an der Himmelsleiter ersetzen und ganzjährig Touristen an den Fichtelberg locken. Das Vorhaben hat Konfliktpotenzial. Nahe dem Berg, an der deutsch-tschechischen Grenze, stehen Landschaft, Vögel und Trinkwasserreservoire unter strengem Schutz.
Das zuständige Referat der LDS musste klären, ob und unter welchen Bedingungen gebaut werden darf: Ein Planfeststellungsverfahren wurde eröffnet. Mit diesem Verwaltungsverfahren können Seilbahnen rechtssicher genehmigt werden, aber ebenso der Bau und die Änderung von Straßen, Leitungs- und Energieanlagen, schienengebundenen Verkehrswegen sowie von Flughäfen und Verkehrslandeplätzen.
Wer wie Lötzsch einen Antrag stellt, muss sein Vorhaben bereits fachlich durchgeplant haben: Wo soll was und wie gebaut werden? Welche Kommunen und Privatpersonen sind betroffen? Wo und wie soll Ausgleich geschaffen werden, wenn in die Natur oder privates Eigentum eingegriffen werden muss?
Der geplante Sessellift am Fichtelberg soll in einer Waldschneise errichtet werden, die dafür seit vielen Jahren freigehalten wird und in der bisher ein alter Doppelschlepplift sein Werk verrichtet. Darüber hinaus sind die Erweiterung von Skipisten sowie die Errichtung von Beschneiungsanlagen geplant. Auf der Trasse der ehemaligen Rennrodelstrecke können künftig Touristen im Sommer eine Radstrecke nutzen und im Winter rodeln. Das alles braucht gut durchdachte und ausreichende Ausgleichsmaßnahmen: So sollen nicht nur der alte Doppelschlepplift zurückgebaut und die Bauflächen entsiegelt, sondern auch zwei bisher genutzte Skipisten aufgegeben werden. Bei Gelenau und Hammerunterwiesenthal soll Wald aufgeforstet, am Fichtelberg selbst Moore renaturiert werden – alles, um den modernen Sechser-Sessellift bauen zu können.
Für eine solche Planfeststellung braucht die Landesdirektion Stellungnahmen von Fachleuten. Der eingereichte Antrag wurde deshalb an die Träger öffentlicher Belange weitergeleitet. Dazu zählen Bundes- und Landesbehörden, Unternehmen wie Energieversorger, Wasserwerke, die Post, die Bahn oder Betreiber von Telekommunikationsnetzwerken, Träger von Feuerwehr und Rettungsdienst sowie die anerkannten Naturschutzvereinigungen. Zusätzlich wurden in den betroffenen Kommunen die Unterlagen öffentlich ausgelegt. Damit erhalten auch vom Vorhaben eventuell betroffene Privatpersonen die Möglichkeit, sich umfassend zu informieren und Einwendungen einzureichen.
Beim Sessellift an der Himmelsleiter sah die untere Wasserbehörde in Bezug auf das Trinkwasserschutzgebiet an der Talsperre Cranzahl Probleme. René Lötzsch musste nacharbeiten. „Wir wollten auch ganz persönlich unserer Verantwortung für die Natur gerecht werden und einen Kompromiss zugunsten des Tourismus finden“, sagt der Oberwiesenthaler rückblickend. Eine aufwendige Umplanung folgte. „Um eine Karte zu erstellen, mussten zum Beispiel ein ganzes Jahr lang Flora und Fauna beobachtet werden“, erinnert sich Lötzsch. Die Talstation des Sessellifts wurde mit Blick auf den Natur- und Trinkwasserschutz planerisch verkleinert und auf die Stellungnahmen abgestimmt. Drei Jahre vergingen, ehe der Oberwiesenthaler die überarbeiteten Unterlagen der Landesdirektion wieder vorlegen konnte.
Die geänderte Planung durchlief noch einmal die Runde der Prüfung durch die Träger öffentlicher Belange und Bürger und Bürgerinnen. Dann folgte ein Erörterungstermin, an dem sich Einwender, der Antragsteller und die Träger öffentlicher Belange beteiligten. Einzelheiten konnten hier direkt erläutert und geklärt werden.
Im Oktober 2020 schließlich konnte die Landesdirektion die Genehmigung für den Sesselliftbau am Fichtelberg erteilen. Der Planfeststellungsbeschluss umfasst 150 Seiten. Weil niemand gegen diesen Beschluss klagte, wurde der Plan im Dezember 2020 rechtskräftig: Lötzsch darf bauen. Doch dabei soll es nicht bleiben. Der Oberwiesenthaler hat schon einen neuen Antrag eingereicht: Am Kleinen Fichtelberg plant er einen Achter-Sessellift.
[Referat Planfeststellung]