Gesundheitsfachberufe
Geeignete Krankenhäuser im Rahmen der Notfallsanitäter-Ausbildung im Freistaat Sachsen
Gemäß § 5 Abs. 2 NotSanG findet die praktische Ausbildung der Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter u. a. in geeigneten Krankenhäusern statt. Zuständige Behörde im Freistaat Sachsen für die Prüfung der Geeignetheit von Krankenhäusern ist die Landesdirektion Sachsen, Referat Sozial- und Gesundheitsfachberufe.
Der nachstehenden Liste (Stand 15. April 2019) können die als „geeignet“ bewerteten Krankenhäuser sowie die zugrunde gelegten Kriterien entnommen werden. Die Liste wird einer regelmäßigen Überprüfung und Anpassung unterzogen.
Liste geeigneter Krankenhäuser im Rahmen der Notfallsanitäter-Ausbildung im Freistaat Sachsen
Der nachstehenden Liste (Stand 15. April 2019) können die als „geeignet“ bewerteten Krankenhäuser sowie die zugrunde gelegten Kriterien entnommen werden. Die Liste wird einer regelmäßigen Überprüfung und Anpassung unterzogen.
Liste geeigneter Krankenhäuser im Rahmen der Notfallsanitäter-Ausbildung im Freistaat Sachsen