Approbation-FAQ
8. Zweitschrift einer Approbationsurkunde oder Berufserlaubnis
Wie beantrage ich eine Zweitschrift ?
Dies ist mit dem Formular "Antrag auf Erteilung einer Zweitschrift" zu beantragen.
Voraussetzung ist, dass die Approbation oder Berufserlaubnis im Freistaat Sachsen erteilt wurde. Wurde Ihnen Ihre Approbation direkt vom Sozialministerium erteilt, wenden Sie sich bitte direkt an das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Zweitschriften für DDR-Approbationsurkunden können nicht erteilt werden.
Zweitschriften werden nur erteilt, wenn das Originaldokument abhandengekommen ist. Die Zweitschrift ersetzt das ursprüngliche Originaldokument.
Die Kosten für die Erteilung einer Zweitschrift betragen
für Deutsche
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85 EUR
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für EU-Staatsangehörige
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85 EUR
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für Drittstaatsangehörige ohne vorherige Berufserlaubnis
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85 EUR
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für Drittstaatsangehörige mit vorheriger Berufserlaubnis
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85 EUR
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Die Bearbeitungszeit beträgt ca. einen Monat nach Vollständigkeit der Unterlagen.