Beglaubigungen von Urkunden
Verfahren und Kosten
Verfahren
Die zu beglaubigenden Dokumente sind in der Regel im Original vorzulegen. Ausnahmen bestehen bei Personaldokumenten. Diese können nur beglaubigt werden, wenn von diesen zuvor beim zuständigen Bürgerbüro eine vorbeglaubigte Kopie angefertigt wurde. Personaldokumente sind dabei nur die vom Staat ausgestellten Schriftstücke, die offiziell die Identität einer Person belegen, wie der Personalausweis, der Reisepass und die Aufenthaltsgestattung.
Um Beschädigungen der Originaldokumente zu vermeiden, sollten Zeugnisse und Studienabschlüsse ebenfalls als von den ausstellenden Institutionen vorbeglaubigte Kopie vorgelegt werden. Bescheinigungen der Finanzämter müssen durch das jeweils zuständige Finanzamt unterschrieben und gesiegelt sein. Ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen müssen von der Landesärztekammer vorbeglaubigt werden. Entsprechendes gilt für Unbedenklichkeitsbescheinigungen anderer Heilberufekammern.
Alle zu beglaubigenden Urkunden sollten mit einem Dienstsiegel oder Stempel der ausstellenden Stelle sowie einer Unterschrift versehen sein.
Bitte verwenden Sie immer unser Antragsformular:
Kosten
Für die Vorbeglaubigung und die Erteilung einer Apostille werden in der Regel 15,00 Euro pro Urkunde erhoben. Sie erhalten die beglaubigten Urkunden mit Kostenbescheid per Einschreiben zurück.
Die zu beglaubigenden Dokumente sind in der Regel im Original vorzulegen. Ausnahmen bestehen bei Personaldokumenten. Diese können nur beglaubigt werden, wenn von diesen zuvor beim zuständigen Bürgerbüro eine vorbeglaubigte Kopie angefertigt wurde. Personaldokumente sind dabei nur die vom Staat ausgestellten Schriftstücke, die offiziell die Identität einer Person belegen, wie der Personalausweis, der Reisepass und die Aufenthaltsgestattung.
Um Beschädigungen der Originaldokumente zu vermeiden, sollten Zeugnisse und Studienabschlüsse ebenfalls als von den ausstellenden Institutionen vorbeglaubigte Kopie vorgelegt werden. Bescheinigungen der Finanzämter müssen durch das jeweils zuständige Finanzamt unterschrieben und gesiegelt sein. Ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen müssen von der Landesärztekammer vorbeglaubigt werden. Entsprechendes gilt für Unbedenklichkeitsbescheinigungen anderer Heilberufekammern.
Alle zu beglaubigenden Urkunden sollten mit einem Dienstsiegel oder Stempel der ausstellenden Stelle sowie einer Unterschrift versehen sein.
Bitte verwenden Sie immer unser Antragsformular:
Ab dem 15. März 2023 ist für die Aufgabe der Apostillen und Beglaubigungen der Landesdirektion Sachsen ausschließlich die Dienststelle Dresden zuständig. Senden Sie Ihre Dokumente bitte mittels des Antragsformulars ab dem 15. März 2023 an:
Landesdirektion Sachsen
Referat 22
Stauffenbergallee 2
01099 Dresden
Ihre Ansprechpartner:
Andreas Raschke
+49 351 825-2228
Annett Staub
+49 351 825-2227
E-Mail: apostillen.vorbeglaubigungen@lds.sachsen.de
Hinweise: Auf Grund organisatorischer Änderungen bei der Landesdirektion Sachsen ist derzeit leider mit einem erhöhten Zeitbedarf für die Bearbeitung Ihrer Anträge zu rechnen.
Wir bitten Sie, bei der Einreichung Ihrer Anträge die Bearbeitungszeit von ca. drei Wochen zu berücksichtigen und von telefonischen Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihres jeweiligen Antrages abzusehen, damit wir uns vorrangig auf die tatsächliche Antragsbearbeitung konzentrieren können.
Beachten Sie bitte außerdem, dass die Landesdirektion Sachsen keine persönlichen Sprechzeiten vor Ort anbieten kann. Bitte bringen Sie Ihre Unterlagen nicht persönlich vorbei. Anträge können nur schriftlich mit dem verlinkten Antragsformular gestellt werden. Sie können den ausgefüllten Antrag und Ihre Unterlagen mit der Post versenden oder den Hausbriefkasten der Landesdirektion Sachsen bei der Dienststelle Dresden nutzen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Landesdirektion Sachsen
Referat 22
Stauffenbergallee 2
01099 Dresden
Ihre Ansprechpartner:
Andreas Raschke
+49 351 825-2228
Annett Staub
+49 351 825-2227
E-Mail: apostillen.vorbeglaubigungen@lds.sachsen.de
Hinweise: Auf Grund organisatorischer Änderungen bei der Landesdirektion Sachsen ist derzeit leider mit einem erhöhten Zeitbedarf für die Bearbeitung Ihrer Anträge zu rechnen.
Wir bitten Sie, bei der Einreichung Ihrer Anträge die Bearbeitungszeit von ca. drei Wochen zu berücksichtigen und von telefonischen Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihres jeweiligen Antrages abzusehen, damit wir uns vorrangig auf die tatsächliche Antragsbearbeitung konzentrieren können.
Beachten Sie bitte außerdem, dass die Landesdirektion Sachsen keine persönlichen Sprechzeiten vor Ort anbieten kann. Bitte bringen Sie Ihre Unterlagen nicht persönlich vorbei. Anträge können nur schriftlich mit dem verlinkten Antragsformular gestellt werden. Sie können den ausgefüllten Antrag und Ihre Unterlagen mit der Post versenden oder den Hausbriefkasten der Landesdirektion Sachsen bei der Dienststelle Dresden nutzen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kosten
Für die Vorbeglaubigung und die Erteilung einer Apostille werden in der Regel 15,00 Euro pro Urkunde erhoben. Sie erhalten die beglaubigten Urkunden mit Kostenbescheid per Einschreiben zurück.