Berufliche Rehabilitierung
Eingriff in eine vorberufliche Ausbildung
Sie erfuhren in der ehemaligen DDR durch eine rechtsstaatswidrige Verwaltungsentscheidung oder durch Haft/Gewahrsam einen Eingriff in Ihre vorberufliche Ausbildung, indem Sie
- nicht zu einer zur Hochschulreife führenden Bildungseinrichtung (z.B. EOS, ABF) zugelassen wurden,
- die Ausbildung an einer zur Hochschulreife führenden Bildungseinrichtung (z.B. EOS, ABF) nicht fortsetzen durften,
- nicht zu einer Abschlussprüfung zur Erlangung der Hochschulreife zugelassen wurden,
- nicht zur Ausbildung an einer Hoch- oder Fachschule zugelassen wurden oder
- die Ausbildung an einer anderen als zur Hochschulreife führenden Bildungseinrichtung nicht fortsetzen konnten.