Strafrechtliche Rehabilitierung
Wir informieren hier über die strafrechtliche Rehabilitierung, für die wir nicht selbst zuständig sind, sondern das jeweilige Landgericht.
Sofern Sie die berufliche Rehabilitierung unter Bezug auf:
begehren, muss der Zeitraum einer zu Unrecht erlittenen Freiheitsentziehung in einem Rehabilitierungs- oder Kassationsverfahren oder der Zeitraum eines Gewahrsams in einer Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 Häftlingshilfegesetz (HHG) festgestellt sein.
Sofern Sie die berufliche Rehabilitierung unter Bezug auf:
- eine Haft
- oder Leben oder Zwangsarbeit unter haftähnlichen Bedingungen bzw. Zwangseinweisung in eine psychiatrische Anstalt
- oder einen Gewahrsam
begehren, muss der Zeitraum einer zu Unrecht erlittenen Freiheitsentziehung in einem Rehabilitierungs- oder Kassationsverfahren oder der Zeitraum eines Gewahrsams in einer Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 Häftlingshilfegesetz (HHG) festgestellt sein.