Abwasserabgabe
[13.10.2022]
Z 3 - Erklärung einer geringeren Jahresschmutzwassermenge (Heraberklärung)
Merkblatt Z 3
Die Minderung ist bezogen auf den jeweiligen Erklärungszeitraum zu berechnen. Sofern die Erklärung das gesamte Veranlagungsjahr betrifft, ist das Feld "davon anteilig berechnete Schmutzwassermenge" freizulassen oder die insgesamt im Bescheid festgelegte Jahresschmutzwassermenge (Feld darüber) nochmal einzutragen.
Im Rahmen der Darlegung der Umstände für eine Heraberklärung der Jahresschmutzwassermenge nach § 4 Abs. 5 AbwAG und § 5 SächsAbwAG muss der Erklärende auch Angaben machen, die eine behördliche Überprüfung seiner Erklärung ermöglichen (Beschluss des BVerwG vom 5. Januar 1999, Az.: 8 B 153/98).
Die Jahresschmutzwassermenge (JSM) ist die Summe des in einem Jahr abfließenden Trockenwetterabflusses (Schmutz- und Fremdwasserabfluss). Die bei Regenwetter erhöhten Abflüsse sind nicht in Ansatz zu bringen, insofern handelt es sich immer um eine Hochrechnung aus ausgewählten Werten (Trockenwetterabflusstage).
Für die Ermittlung der Jahresschmutzwassermenge sind die unter Nummer 4 aufgeführten Ermittlungsmethoden zu verwenden. Wenn der Abgabenpflichtige verpflichtet ist, eine kontinuierliche Durchflussmessung vorzunehmen (§ 8 EigenkontrollVO), beziehungsweise die Möglichkeit für eine kontinuierliche Durchflussmessung gegeben ist, ist diese vorrangig zur Ermittlung der JSM heranzuziehen. Im Übrigen ist, wenn mehrere der unter Nummern 4.1 bis 4.5 genannten Verfahren verwandt werden oder mehrere dieser Verfahren durchführbar sind, der Nachweis durch das jeweils unter Nummer 4.1 vorrangig aufgeführte Verfahren zu erbringen (4.1 vor 4.2; 4.2 vor 4.3 ...).
zu Nummer 4.1
Aus den kontinuierlichen Durchflussmessungen werden die Trockenwettertage ermittelt (Wetterschlüssel). Für diese Tage wird der mittlere Trockenwettertagesabfluss für das Jahr (Summe der Trockenwetterabflüsse/Summe der Trockenwettertage) bestimmt. Die JSM ergibt sich aus dem Produkt des mittleren Trockenwettertagesabflusses * 365.
zu Nummer 4.2
Gleiches Vorgehen wie bei Nummer 4.1, nur findet hier keine kontinuierliche Durchflussmessung statt.
zu Nummer 4.3
Gleiches Vorgehen wie bei Nummer 4.1, nur auf Basis einer anderen Datenlage (Winter-, Sommermessung).
zu Nummer 4.4
Ermittlung des Tagesmittelwertes für Trockenwettertage aus der Pumpleistung (Stromverbrauch oder Pumpstunden), weitere Berechnung der JSM wie bei Nummer 4.1
zu Nummer 4.5
Berechnung der JSM aus dem Abwasserentgelt, welches als Grundlage den Trinkwasserverbrauch hat. Ein Fremdwasseranteil ist hierbei nicht enthalten und gesondert anzusetzen.