Marktüberwachung
[17.02.2025]
Funktion und Aufgabe der Marktüberwachung
Die Marktüberwachung ist ein unsichtbarer Helfer im Alltag.
Dieser sorgt über regelmäßige Kontrollen dafür, dass die Produkte im Handel sicher und gesetzeskonform sind. So bleiben Sie als Verbraucher vor Risiken geschützt.
Hier erfahren Sie, wie die Marktüberwachung funktioniert und welche Bereiche sie abdeckt.
Schnelle Maßnahmen bei gefährlichen Produkten
Information für Verbraucher & Reaktionen auf unsichere Produkte
RECHTLICHE GRUNDLAGEN
Die Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020 ist das elementare Handwerkszeug für die Tätigkeiten im Rahmen der Marktüberwachung.
Sie zielt darauf ab, den Binnenmarkt der EU zu stärken, die Produktsicherheit zu gewährleisten und Verbraucher sowie die Umwelt vor gefährlichen oder nicht konformen Produkten zu schützen. Diese Maßnahmen stärken das Vertrauen der Verbraucher und fördern fairen Wettbewerb sowie die Rechte seriöser Wirtschaftsakteure.
Kernpunkte der Marktüberwachungsverordnung
Aufgaben der Marktüberwachungsbehörden
Marktüberwachung in Deutschland
In Deutschland wurde die Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020 durch das Marktüberwachungsgesetz (MüG) ergänzt.
Es regelt die Zuständigkeiten auf nationaler Ebene und erweitert die Befugnisse der Marktüberwachungsbehörden:
Dieser sorgt über regelmäßige Kontrollen dafür, dass die Produkte im Handel sicher und gesetzeskonform sind. So bleiben Sie als Verbraucher vor Risiken geschützt.
Hier erfahren Sie, wie die Marktüberwachung funktioniert und welche Bereiche sie abdeckt.
Schnelle Maßnahmen bei gefährlichen Produkten
Werden unsichere Produkte von der Marktüberwachung entdeckt, dann handeln wir sofort:
- Rückrufe oder Vertriebsverbote können angeordnet werden
- Öffentliche Warnungen erfolgen über Plattformen wie das EU-Safety Gate
- Hersteller und Händler arbeiten mit den Behörden zusammen, um Probleme zu beheben
Information für Verbraucher & Reaktionen auf unsichere Produkte
Die Öffentlichkeit wird über gefährliche Produkte informiert:
- EU-Plattformen wie EU-Safety Gate veröffentlichen wöchentlich Warnmeldungen
- Nationale Behörden nutzen Webseiten und Medien, um Verbraucher schnell zu warnen
- Hersteller, Händler oder Onlineplattformen informieren gezielt betroffene Kunden bei Rückrufen – etwa per E-Mail oder Brief
RECHTLICHE GRUNDLAGEN
Die Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020 ist das elementare Handwerkszeug für die Tätigkeiten im Rahmen der Marktüberwachung.
Sie zielt darauf ab, den Binnenmarkt der EU zu stärken, die Produktsicherheit zu gewährleisten und Verbraucher sowie die Umwelt vor gefährlichen oder nicht konformen Produkten zu schützen. Diese Maßnahmen stärken das Vertrauen der Verbraucher und fördern fairen Wettbewerb sowie die Rechte seriöser Wirtschaftsakteure.
Kernpunkte der Marktüberwachungsverordnung
- Produktsicherheit und Konformität: Die Marktüberwachungsverordnung stärkt die Überwachung von Produkten auf dem EU-Binnenmarkt. Produkte dürfen weder die Gesundheit und Sicherheit von Verbrauchern gefährden, noch gegen EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften verstoßen.
- Befugnisse der Behörden: Marktüberwachungsbehörden können unangekündigte Inspektionen durchführen, Unternehmensdaten einsehen, Produktproben anonym erwerben und analysieren sowie Produkte aus dem Handel entfernen lassen.
- Online-Handel: Die Verordnung berücksichtigt erstmals explizit den Online-Handel. Produkte, die online angeboten werden, unterliegen denselben Vorschriften wie stationär verkaufte Waren.
- Kooperation: Nationale Marktüberwachungsprogramme werden nach einheitlichen europäischen Standards entwickelt. Die Marktüberwachungsbehörden arbeiten grenzüberschreitend zusammen und leisten sich gegenseitig Amtshilfe.
Aufgaben der Marktüberwachungsbehörden
- Überwachung und Kontrolle: Die Marktüberwachungsbehörden prüfen Produkte risikoorientiert auf Konformität mit den geltenden Rechtsvorschriften, sowohl durch formale Prüfung (Dokumente, Kennzeichnung) als auch durch technische, physikalische und chemische Untersuchungen. Bei Verstößen können Maßnahmen wie Rückrufe oder Verkaufsverbote verhängt werden. Verantwortliche Wirtschaftsakteure wie Hersteller, Bevollmächtigte, Importeure, Fulfillment-Dienstleister oder Händler können sanktioniert werden.
- Zusammenarbeit mit Zollbehörden: Um den Import nicht konformer Produkte zu verhindern, arbeiten die Marktüberwachungsbehörden eng mit dem Zoll zusammen.
- Öffentlichkeitsarbeit: Die Behörden informieren Verbraucher über gefährliche Produkte und fördern das Bewusstsein für Produktsicherheit.
Marktüberwachung in Deutschland
In Deutschland wurde die Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020 durch das Marktüberwachungsgesetz (MüG) ergänzt.
Es regelt die Zuständigkeiten auf nationaler Ebene und erweitert die Befugnisse der Marktüberwachungsbehörden:
- Entnahme von unentgeltlichen Produktproben
- Anforderung erforderlicher Unterlagen und Informationen
- Betretungsrechte von beispielsweise Geschäftsräumen, Räumlichkeiten, Grundstücke oder Beförderungsmittel, die zum Ausstellen genutzt werden
- Erhebung von Verwaltungskosten