Kinderspielzeug
[05.03.2025]
Spielend sicher
Besonders wichtig für Kinder – geprüft auf Schadstoffe und verschluckbare Kleinteile
Ein Spielzeugauto enthält giftige Farben?
Wir testen Spielzeuge auf Schadstoffe und Kleinteile, die verschluckt werden könnten, um Kinder zu schützen. Kinder könnten durch giftige Farben oder verschluckbare Kleinteile gefährdet werden. Die Marktüberwachung kontrolliert risikoorientiert und stichprobenartig Spielzeuge auf ihre Sicherheit und ergreift bei unsicheren Produkten entsprechende Sofortmaßnahmen.
EU-Vorschriften sorgen dafür, dass Spielzeuge, die in der EU auf den Markt gebracht werden, zu den sichersten weltweit gehören. Die gesetzlichen Grundlagen für die Sicherheit von Spielzeug ergeben sich aus der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG.
Die Sicherheitsanforderungen für Spielzeuge umfassen im Wesentlichen folgende Merkmale:

Wie Sie als Verbraucher erkennen können, ob ein Spielzeug diese Kriterien erfüllt und sicher ist - dazu dienen die nachfolgenden Informationen:
Kennzeichnungen
Einen ersten Hinweis bieten unterschiedliche Kennzeichnungen auf der Verpackung oder dem Produkt selbst.
Grundlagen zu Produktkennzeichnung und -informationen finden Sie in der Rubrik "Was kann ich als Verbraucher tun". Für Spielzeuge gibt es jedoch auch einige speziellere Vorgaben und Anforderungen.
Spielzeug, welches nicht für Kinder unter 3 Jahren bzw. unter 36 Monaten geeignet ist, muss mit einem Warnhinweis versehen werden.
Entweder in Textform, beispielsweise:
„Nicht für Kinder unter 36 Monaten geeignet.“ oder „Nicht für Kinder unter drei Jahren geeignet.“
Diese Warnhinweise müssen durch einen kurzen Hinweis — der auch aus der Gebrauchsanweisung hervorgehen kann — auf die besonderen Gefahren ergänzt werden, die diese Vorsichtsmaßregel erforderlich machen.
Spielzeug, welches offensichtlich für Kinder unter 3 Jahren bestimmt ist (z. B. Plüschtiere, Babyrasseln) darf solch einen Warnhinweis nicht tragen. Ausschlaggebend ist die vorhersehbare Anwendung und nicht die vom Hersteller festgelegte.
Oftmals werden Kennzeichnungen kopiert oder falsch verwendet. Auch dies kann ein Indiz dafür sein, dass der Hersteller die gesetzlichen Regularien nicht beachtet hat.
Was kann ich beim Spielzeugkauf beachten?
Weitere Informationen zum Thema Sicherheit von Spielzeugen finden Sie unter:
(Diese Website befindet sich im Aufbau)
Wir testen Spielzeuge auf Schadstoffe und Kleinteile, die verschluckt werden könnten, um Kinder zu schützen. Kinder könnten durch giftige Farben oder verschluckbare Kleinteile gefährdet werden. Die Marktüberwachung kontrolliert risikoorientiert und stichprobenartig Spielzeuge auf ihre Sicherheit und ergreift bei unsicheren Produkten entsprechende Sofortmaßnahmen.
Spielzeugsicherheit aktuell
EU-Vorschriften sorgen dafür, dass Spielzeuge, die in der EU auf den Markt gebracht werden, zu den sichersten weltweit gehören. Die gesetzlichen Grundlagen für die Sicherheit von Spielzeug ergeben sich aus der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG.
Die Sicherheitsanforderungen für Spielzeuge umfassen im Wesentlichen folgende Merkmale:
- Physikalische und mechanische Eigenschaften
- Hält die Naht am Kuscheltier? Kann ein Spielzeug auch herunterfallen, ohne dass sofort etwas absplittert und dabei verschluckbare Kleinteile entstehen?
- Entzündbarkeit/Entflammbarkeit
- Können Kinderkostüme bedenkenlos getragen werden?
- Spielzeug darf in der Umgebung des Kindes keinen gefährlichen entzündbaren Gegenstand darstellen. Das Material muss daher bestimmte Anforderungen erfüllen, wie z. B. schwer entzündbar.
- Chemische Sicherheit
- Ist mein Kind beim Spielen vor gefährlichen Chemikalien wie bspw. Weichmachern geschützt?
- Sicherheit von Spielzeug: Rat legt Standpunkt zu aktualisierten Vorschriften fest - Consilium
- Elektrische Eigenschaften
- Kann elektrisches Spielzeug bedenkenlos von Kindern bedient werden?
So sollte es nicht sein: Die Naht am Plüschtier reißt, sodass die Füllung zugänglich wird, und das Batteriespielzeug zerbricht beim Herunterfallen in viele verschluckbare Kleinteile. Batterien sind besonders gefährlich, wenn sie verschluckt werden, da sie leicht die Speiseröhre verätzen können!
Wie Sie als Verbraucher erkennen können, ob ein Spielzeug diese Kriterien erfüllt und sicher ist - dazu dienen die nachfolgenden Informationen:
Kennzeichnungen
Einen ersten Hinweis bieten unterschiedliche Kennzeichnungen auf der Verpackung oder dem Produkt selbst.
Grundlagen zu Produktkennzeichnung und -informationen finden Sie in der Rubrik "Was kann ich als Verbraucher tun". Für Spielzeuge gibt es jedoch auch einige speziellere Vorgaben und Anforderungen.
Spielzeug, welches nicht für Kinder unter 3 Jahren bzw. unter 36 Monaten geeignet ist, muss mit einem Warnhinweis versehen werden.
Entweder in Textform, beispielsweise:
„Nicht für Kinder unter 36 Monaten geeignet.“ oder „Nicht für Kinder unter drei Jahren geeignet.“
ODER in Form der folgenden Abbildung:
Warnhinweis für Spielzeug, welches nicht zur Verwendung durch Kinder unter 36 Monaten geeignet ist (Richtlinie 2009/48/EG Anhang V Teil B Nr. 1)
Spielzeug, welches offensichtlich für Kinder unter 3 Jahren bestimmt ist (z. B. Plüschtiere, Babyrasseln) darf solch einen Warnhinweis nicht tragen. Ausschlaggebend ist die vorhersehbare Anwendung und nicht die vom Hersteller festgelegte.
Oftmals werden Kennzeichnungen kopiert oder falsch verwendet. Auch dies kann ein Indiz dafür sein, dass der Hersteller die gesetzlichen Regularien nicht beachtet hat.
Beispiele für irreführende Kennzeichnungen
- Das Spielzeug hat einen beißenden Geruch?
- Achten Sie bereits beim Öffnen des Pakets oder der Verpackung darauf
- Ein unangenehmer Geruch kann ein Hinweis auf potentiell schädliche Chemikalien sein, welche aus dem Produkt entweichen.
- Chemikalien wie Weichmacher, die den Kunststoff geschmeidig machen, sind jedoch geruchsneutral. Hier empfiehlt es sich auf Hinweise wie „phthalatfrei“, „PVC-frei“ oder „Bisphenol-A-frei (BPA-frei)“ zu achten.
- Das Spielzeug weist scharfe Ecken oder Kanten auf?
- Dies ist nicht nur ein Hinweis auf schlechte Verarbeitung, sondern birgt auch das Risiko von Schnittverletzungen. Gerade an empfindlichen Körperstellen kann dies leicht zu Entzündungen führen.
- Lösen sich vom Spielzeug kleine Teile oder Beschichtungen ab? Sind die Batteriefächer fest mit einer Schraube verschlossen?
- Kinder, besonders im Alter unter 3 Jahren bzw. 36 Monaten, nehmen oftmals Gegenstände oder ihre Finger in den Mund. Über Schleimhäute werden zum einen Schadstoffe leichter übertragen, zum anderen kann das Verschlucken von Kleinteilen ernsthafte Folgen für Kleinkinder haben. Luftnot oder gar Ersticken können eine Folge sein.
- Zu große und spitze Bruchstücke oder andere Fremdkörper wie beispielsweise Knopfzellen oder Magnete sind besonders kritisch. Diese können die inneren Organe der Kinder stark schädigen. Verschluckte Knopfzellen können durch den Stromfluss im feuchten Milieu der Speiseröhre innerhalb weniger Stunden schwere und bleibende Gewebeschäden verursachen.
- Nähte an Plüschtieren sollten ausreichend fest sein und eine kleine "Zugprobe" im Laden unbeschadet überstehen. Des Weiteren dürfen keine Füllungen oder Fasern aus dem Inneren eines Stofftiers herausragen oder sich herausziehen lassen.
- Wie kann ich feststellen, ob ein Kleinteil verschluckbar ist?
- In der DIN EN 71-1 sind die entsprechenden Prüfabläufe für die Sicherheit von Spielzeug definiert. Für die Überprüfung der Verschluckbarkeit von Kleinteilen gibt es einen genormten Prüfzylinder.
- Der Innendurchmesser entspricht dem Durchmesser des Rachens bzw. Kinderschlundes und beträgt 31,7 mm. Zum Vergleich: Der Durchmesser einer 2-Euro-Münze oder eines Kronkorkens beträgt ca. 26 mm.
Weitere Informationen zum Thema Sicherheit von Spielzeugen finden Sie unter:
(Diese Website befindet sich im Aufbau)